Besucherordnung für Kletterwand

  • Der Betreiber haftet nur für ordentlichen und sicheren technischen Stand der Kletterwand. Jegliche Bewegung an der Kletterwand erfolgt auf eigene Gefahr. Niemand darf zur Bewegung an der Kletterwand gezwungen werden!
  • Der Eintritt in den Kletterwandraum ist nur Personen ab 18 Jahren gestattet. Personen unter 18 Jahren dürfen die Kletterwand nur in Begleitung und unter Aufsicht einer Person älter als 18 Jahre betreten. Der Mindestalter bei Kindern beträgt aus dem Grund der anstrengenden körperlichen Bewegung 5 Jahre.
  • Alle Kletterer sind verpflichtet sich vorher mit richtiger Sicherung und Seilbindung vertraut zu machen. Für die Verknüpfung des Seils mit dem Klettergurt dürfen nur erlaubte Kletterknoten angewendet werden (nie der Karabiner!).
  • Aus den Sicherheitsgründen ist jeder Aufsteiger verpflichtet alle Anhaltspunkte in einer senkrechten Linie an der Kletterwand zu verknüpfen (er darf keine weglassen). Im letzten Anhaltspunkt ganz oben (in dem der Stahlkarabiner hängt) muss das Seil durchgezogen bleiben. Falls der Aufsteiger den letzten Anhaltspunkt nicht erreicht hat, verwendet er zum Abseilen seinen eigenen Karabiner und versucht nie das Seil direkt durch den Anhaltspunkt durchzuziehen. Die Anhaltspunkte haben scharfe Ränder, die das Seil durchbrechen könnten!
  • Die Toprope-Sicherung ist erst ab dem zweiten erreichten Anhaltspunkt erlaubt.

  • Kletterer sind verpflichtet vor dem Bewegungsanfang an der Kletterwand jegliche Ringe, lange Ketten, Armbänder und alle Gegenstände abzulegen, die auf den Klettergriffen hängen bleiben könnten.
  • Für die Sicherung ist es erlaubt nur genehmigte zertifizierte Mittel (Seile, Karabiner, Sicherungsgeräte usw.) mit ordentlichem Zeugnis von CE (EU-Norm) oder UIAA (internationale Norm).
  • Die Bewegung an oder in der Nähe der Kletterwand unter Alkohol-, Suchstoff- oder Einfluss anderer chemischen Stoffe ist streng verboten. Ebenfalls ist es verboten zu rauchen oder mit offenem Feuer zu manipulieren.
  • Im Fall des schulischen oder außerschulischen Unterrichts an der Kletterwand, muss der pädagogische Aufsicht bzw. andere Aufsicht über ein Zertifikat über die Basistheorie und –praxis des Kletterns verfügen, das einmal pro Jahr erneuert wird.
  • Die Bewegung an der Kletterwand ist nur in sauberen Kletterschuhen erlaubt.
  • Der Betreiber behält sich das Recht vor, jeden Besucher auszuweisen, der sich an diese Besucherordnung oder an die allgemeinen Sic